Müssen über 300 alte Bäume für das
Bauprojekt Jahnstadion gefällt
werden?
 Die Stadt Marl gibt auf diese
Frage
keine Antwort.
Das ist ein Skandal, soll da
was
verborgen werden?
 
Bürgerinitiative Marl Hüls
 

Der voraussichliche Baumverlust als pdf

Baumverlust

 

 

Baumaßnahme „Hülser-Waldpark“, wie viele Bäume werden am Jahnstadion gefällt?

Die Fraktion Bürgerliste WIR für Marl stellte eine Anfrage für die nächste Sitzung des Marler Stadtrates zu den den geplanten Baumfällungen am Jahnstadion. Hier die Anfrage und die Antwort der Marler Stadtverwaltung. Wieder wurden keine konkreten Zahlen genannt. Mitgliedern der Bürgerinitiative Marl Hüls ist nun der „Kragen geplatzt“. Mit Bandmass und Bauplan ausgerüstet haben sie eine Baumzählung durchgeführt, wobei nur Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm gezählt wurden. Das Ergebnis ist erschreckend, über 300 alte Eichen und Buchen stehen auf der Abschussliste, hunderte nachwachsende Bäume in diesen Mischwald nicht mitgerechnet. Wie  die Bürgerinitiative Marl Hüls gezählt hat sollen ca. 40 bis 50 Bääume schon im Vorfeld der Baugenehmigung gefällt werden. Vor Ort bereits erkennbare Markierungen sind durch ‚Wald und Holz NRW‘ angebracht worden.

Anfrage ……naturnahes Wohnen im „Hülser-Waldpark“ oder droht

. ……Massaker an prächtigen, alten Bäumen aus Gewinnsucht

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wie viele Bäume müssen für die von der
Rudimo AG, Brasserstr. 77, 45768 Marl, einem
Tochterunternehmern der Unternehmensgruppe Fakt AG, in einem Prospekt als
Naturnahes Wohnen im Hülser-Waldpark angebotene Baumaßnahme gefällt werden?

Wann hat der Stadtrat diesen Bebauungsplan verabschiedet?
Gibt es ein Baumkataster?
Wann wurde diese Auflistung erstellt?
Wie viele Bäume insgesamt stehen in diesem wie großen Bereich?
Wie viele Bäume welcher Art sind hier vorhanden?
Welchen Alters sind diese Bäume?
Welche Preise sind auf dem Markt für diese Qualität und diese Menge erzielbar?
Wie sieht die Kalkulation aus, die die Stadt zur Findung des Verkaufspreises erstellte?
Sachverhalt
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Schon lange weigert sich die Stadt die erste und drängendste Frage zu beantworten.
Auf einer Präsentationsmesse genannten Werbeveranstaltung am 05. – 06. Mai 2017
wurde die geplante Bebauung als naturnahes Wohnen vorgestellt und propagiert.
Die Werbebroschüre notiert, dass die Stadt bereits einen Bebauungsplan verabschiedet hat.
Wann hat der Stadtrat diesen Bebauungsplan verabschiedet?
Der Vorsitzende der Rudimo AG ist der erst vor kurzer Zeit vom Stadtrat – für seine ehrenwerten Leistungen – mit der Stadtplakette hoch dekorierte Herr Konsul (Honorar) und Professor emeritus Hubert Schulte-Kemper. Vorsitzender des Heimatvereins.
Hochachtungsvoll
Friedrich H. Dechert
Fraktionsgeschäftsführer

Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion WIR für Marl betr. naturnahes
Wohnen im „Hülser-Waldpark“ oder droht Massaker an prächtigen, alten Bäumen
aus Gewinnsucht

Sachverhalt
Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens, hat die die Rudimo AG den
Zuschlag zum Erwerb der Flächen des ehemaligen Jahnstadions erhalten. Am 14.03.2013
hat der Rat der Stadt Marl den Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Waldschule an die Rudimo AG beschlossen. Um der Bebauung dieses sensiblen Bereichs einen qualitativ
hochwertigen städtebaulichen Entwurf zugrunde zu legen wurde ein projektbezogener, mit
externen Fachleuten besetzter, Gestaltungsbeirat installiert. Der derzeitige Planungsstand
ist Ergebnis einer intensiven Abstimmung zwischen Investor und Stadt beraten durch den
Gestaltungsbeirat.

Zu den in der Vorlage formulierten Fragen:

Ein Bebauungsplan ist bislang nicht vom Rat der Stadt Marl beschlossen worden.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 224 „Ehemaliges Jahnstadion und
Waldschule“ wurde durch den Rat der Stadt am 16.02.2017 lediglich die Aufstellung
des Bebauungsplanverfahrens beschlossen (Vorlage 2017/0070).
Als weiterer Verfahrensschritt wurde am 08.06.2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Es gibt ein städtisches Baumkataster, dieses erfasst jedoch nur die Straßenbäume.
Die Bäume innerhalb von Grünanlagen und Waldflächen sind nicht einzeln aufgenommen.
Dementsprechend gibt es keine Angaben zu Anzahl, Arten und dem Alter der betroffenen
Bäume im angefragten Bereich.
Für die Planungen sind Erhebungen des Wald- und Grünflächenbestandes durchgeführt
worden, die eine hinreichende Berücksichtigung der Freiraumbelange ermöglichen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Waldflächen, die Baumkontrolle im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht wird dementsprechend nicht mehr von der Stadt Marl
sondern von ‚Wald und Holz NRW‘ durchgeführt. Vor Ort bereits erkennbare Markierungen
sind durch ‚Wald und Holz NRW‘ angebracht worden und beziehen sich nicht
auf das geplante Neubauprojekt sondern auf die notwendige Durchforstung der Waldfläche.
Welche Preise für das anfallende Holz erzielt werden können steht in Abhängigkeit von
der tatsächlichen Anzahl der zu fällenden Bäume, deren Größe und Qualität. Eine derart
detaillierte Erfassung der Bäume wurde nicht vorgenommen. Eine konkrete Erlössumme
kann derzeit nicht geschätzt werden. Als Anhaltswert kann ein Mittelwert aus
dem Forstbereich herangezogen werden, wonach für gesundes Holz ca. 30 Euro für
den Festmeter zu erzielen sind. Insgesamt gesehen, kann so davon ausgegangen werden,
dass der zur Fällung anstehende Baumbestand keine wirtschaftliche Relevanz
hat.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 224 der
Stadt Marl für den Bereich „Ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“
vom 23.05.2017 120
Anlage: 1 Plan

20170531 bekanntmachungsblatt_08-2017-1

Bekanntmachungsblatt

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 224 der Stadt Marl für den Bereich „Ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“

 Der Bürgermeister Marl, 26.01.2017
Planungs- und Umweltamt –
Städtebauliche Planung
(zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2017/0070

Öffentliche Sitzung
Beschlussvorlage
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss (Bau, Arbeit, Umwelt, Wirtschaft) 09.02.2017
Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017
Rat 16.02.2017
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 224 der Stadt Marl für
den Bereich „Ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“

I. Für die Flächen des Jahnstadions und der angrenzenden Waldschule wird gemäß §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der geltenden Fassung die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 224 beschlossen.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Droste-Hülshoff-Straße, im Osten durch die Otto-Hue-Straße,
im Süden durch die Straße „Am Jahnstadion“ und im Westen durch die Hülsstraße.
Das Bebauungsplangebiet beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Marl Flur 126
Flurstücke 7, 8, 283, 284, 285, 287, 348, 465, 467, 478, 479, 480, 481 und 482.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist jeweils in der beigefügten Anlage
mit einer schwarz unterbrochenen in sich geschlossenen Linie gekennzeichnet. Die
weitere Entwicklung des Bauleitplanverfahrens kann auch für Teilbereiche des räumlichen
Geltungsbereiches durchgeführt werden. Mögliche Anpassungen der Geltungsbereichsgrenzen
sind im Verfahren zu berücksichtigen.
II. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Sachverhalt
1. Planungsanlass und Geltungsbereich
Das Jahnstadion in Marl-Hüls ist eine der zu veräußernden Flächen, die im Rahmen des Sportstättenkonzeptes der Stadt Marl einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Auch der Schulbetrieb der Ernst-Immel-Realschule im Gebäude der Waldschule ist bereits vor längerem aufgegeben worden.
Aufgrund der günstigen Lage zu den Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Hüls und den siedlungsnahen Erholungsräumen wird angestrebt, hier unter weitgehender Beachtung des umgebenden Baumbestandes ein neues Wohnquartier auf den Flächen des Jahnstadions und des Weiteren im Umgriff der Waldschule zu entwickeln.
Die Grundstücksentwicklung kann einen Beitrag zum Ausbau der Wohnfunktion und zum Erhalt und zur Stärkung der sozialen Infrastrukturen sowie sonstigen Dienstleistungen im Stadtteil Hüls leisten.
Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als ‚Außenbereich im Innenbereich‘ einzustufen.
Für die Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
2. Planverfahren
Zu diesem Zweck wurden die städtischen Grundstücke auf Grundlage eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens 2013 an einen privaten Vorhabenträger vergeben. Dieser plant die Entwicklung eines eigenständigen, modernen Wohnquartiers mit Geschosswohnungsbau und attraktiven Freiräumen. Zur Sicherung der Realisierung des Vorhabens sowie der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten hat der Vorhabenträger bereits mit der
Stadt Marl einen städtebaulichen Vertrag (Planungsvereinbarung) in 2015 geschlossen.
Zwischenzeitlich ist das Vorhaben im Rahmen eines projektbezogenen Gestaltungsbeirates konkretisiert worden. Externe Fachleute haben mit Vertretern der Stadt und des Vorhabenträgers
Fragen des Städtebau, der Architektur und der Freiraumgestaltung in mehreren Sitzungen seit Mai 2016 fortentwickelt.
Das Planungsrecht soll nun in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) geschaffen werden. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Vorhaben-und Erschließungsplan, der die Ergebnisse der gemeinsamen Vorhabenabstimmung darstellen und verbindlich machen kann. Die dabei entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Gutachten werden vom Vorhabenträger übernommen. Vor dem Satzungsbeschluss
wird weiterhin ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich der Investor verpflichtet, das geplante und abgestimmte Projekt in einer vereinbarten Zeit, auf seine Kosten, zu realisieren.
Der Aufstellungsbeschluss für einen regulären, angebotsorientierten Bebauungsplan Nr. 224 für den selben Bereich vom 20.09.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 2012/0333) soll in dieser Sitzung aufgehoben werden.
Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Hauptanlass der Planung die Umsetzung eines konkreten Vorhabens. Im weiteren Verfahren wird bis spätestens zur Offenlage der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans enger auf den Bereich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans eingegrenzt.
Darüber hinaus kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auch einzelne Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans einbeziehen (§ 12 Abs. 4 BauGB).
Dies kann hier z.B. zur Sicherung angrenzender Freiräume, der äußeren Erschließung zur Vermeidung von Immissionsproblemen sowie sonstigen Planungskonflikten oder auch zum Umgang mit den besonderen Topographiebedingungen des ehemaligen Stadiongeländes
(Böschungen etc.) erforderlich werden. Da sich diese Aspekte erst in den anschließenden Planungsschritten präzisieren werden, ist der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber dem im aufzuhebenden Aufstellungsbeschluss für den regulären, angebotsorientierten Bebauungsplan Nr. 224 noch nicht verkleinert.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regelverfahren aufgestellt, d.h. ohne Verfahrensvereinfachungen mit allen vom Baugesetzbuch für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehenen Beteiligungs- und Prüfschritten. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen eines Umweltberichtes als eigenständiger Teil der Begründung im nachfolgenden Verfahren.
Derzeit bestehen für das Plangebiet keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
3. Ziele der Planung
Die Stadt Marl verfolgt grundsätzlich das allgemein geltende Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Bei dieser städtebaulichen Leitidee wird mit Vorrang die innerörtliche Entwicklung
vor der Entwicklung an den Stadträndern betrieben (s. Sitzungsvorlage Nr. 2016/0295 Wohnbauflächenentwicklung in Marl vom 29.09.2016). Grund dafür liegt u. a. darin, dass erforderliche Infrastruktureinrichtungen im innerörtlichen Bereich bereits weitestgehend vorhanden sind. Die integrierte Lage des Plangebietes zwischen Otto-Hue-Straße und Hülsstraße sowie die Möglichkeit einer Anbindung an die vorhandene Infrastruktur bilden gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Standortes zu einem Wohngebiet.
Städtebauliches Ziel für die Entwicklung des Plangebietes ist die Schaffung von neuen, attraktiven Angeboten im Mehrfamilienhaus-Segment. Das neue Wohnquartier soll in seiner Gesamtkonzeption hochwertig und eigenständig entwickelt werden.
Die umgebenden waldartigen Strukturen bilden hierfür einen entsprechenden Rahmen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende Planungsziele verbunden:
Entwicklung des Plangebietes zu einem attraktiven Wohnstandort mit Angeboten im geschosswohnungsbau, überwiegend drei- bis viergeschossige Bebauung und
Wohnflächen zwischen rund 70 m² und 135 m² mit insgesamt rund 200 Wohneinheiten
Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen
Entwicklung privater Erschließungen und Freiräume, die durch die Öffentlichkeit
nutzbar sind. Verkehrliche Anbindung vornehmlich an die Otto-Hue-Straße, nur untergeordnet an die Hülsstraße.
Fußläufige Verzahnung mit dem umliegenden Straßennetz und umgebenden öffentlichen Freiräumen
Schaffung einer hohen Gestaltqualität von baulichen Anlagen und Freiräumen; Begleitung der Entwicklungsmaßnahme durch den projektbezogenen Gestaltungsbeirat
4. Übergeordnete Planungen
Regionalplanung:
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Teilabschnitt Emscher-Lippe stellt den Bereich des Plangebietes als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Erste Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde RVR fanden bereits statt. Demnach ist eine Anpassung des Regionalplans nicht erforderlich, allerdings wird die neue Wohnbaufläche auf den Wohnbaulandbedarf der Stadt Marl angerechnet.
Flächennutzungsplan:
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marl stellt das Plangebiet im Bereich der Waldschule als Wohnbaufläche und für das Jahnstadion als Grünfläche dar.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zu dieser Bebauungsplanaufstellung zu ändern (s. Vorlage: Änderung Nr. 98 des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich „Ehemalige Jahnstadion und Waldschule“, in dieser Sitzung).
Landschaftsplan:
Das Plangebiet liegt mit Ausnahme der Waldschule und dessen näheres Umfeld im Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“. Für den Bereich des Jahnstadions und der angrenzenden Waldflächen ist das Entwicklungsziel I.III „Erhalt der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge“ formuliert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nicht innerhalb von festgesetzten Landschaftsschutzgebieten.
Die Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes treten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Rahmen des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist beabsichtigt, das Gelände des Jahnstadions und der ehemaligen Waldschule als vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. V. m. § 12 Baugesetzbuch zusammen mit einem privaten Vorhabenträger zu entwickeln (nachfolgende Vorlage Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 224 „Jahnstadion“) Der Vorteil besteht darin, dass die Stadt keine finanziellen Mittel bereitstellen muss. Ein möglicher Investor führt die Planung und Erschließung aufgrund eines in 2015 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages (Planungsvereinbarung)
und des anschließenden Durchführungsvertrages auf eigene Kosten
durch. Damit trägt der Investor auch das Risiko der Grundstücksvermarktung.

 

Exposé zur Vermarktung der ehemaligen Waldschule

12512_Marl_Schulen_Walds
1. Ausgangslage
2. Planungsrechtliche Situation, Städtebaulicher Vertrag
3. Erschließung
4. Wald
5. Grundstücksveräußerung 
Entwicklung des
Jahnstadions / Waldschule
1. Ausgangslage
Das Jahnstadion und die angrenzende
Waldschule befinden sich im Ortsteil
Hüls. Die Flächen werden begrenzt im
Norden durch die Droste-Hülshoff-Straße
und das Gelände der Ernst-ImmelRealschule,
im Osten durch die OttoHue-Straße,
im Süden durch die Straße
„Am Jahnstadion“ und im Westen durch
die Hülsstraße.
Die ehemalige Waldschule wird für schulische
Zwecke nicht mehr benötigt. Der
Schulbetrieb der in der Nähe befindlichen
Ernst-Immel-Realschule im Gebäude
der ehemaligen Waldschule ist aufgegeben
worden. Es wird davon ausgegangen,
dass das Gebäude im jetzigen
Zustand für eine andere Nutzung nicht
geeignet ist und abgerissen werden
muss. Auch die bisherige Nutzung des
angrenzenden Jahnstadions wird aufgegeben.

Es ist beabsichtigt, das gesamte Gelände
(Waldschule und Jahnstadion) unter
Berücksichtigung des zu erhaltenen
Baumbestandes einer neuen Nutzung (III
– IV geschossige Wohnbebauung) zuzuführen
und zu vermarkten. Die Ausschreibungen
der Flächen der Waldschule
und des Jahnstadions werden zeitgleich
durchgeführt. Während das Jahnstadion
nach dem europäischen Vergaberecht
ausgeschrieben wird, erfolgt die
Ausschreibung der Waldschule nach der
Richtlinie zum Verfahren zur Vermarktung
von Grundstücken und Gebäuden
der Stadt Marl. Es besteht somit die
Möglichkeit, sich für beide Flächen zu
bewerben.
2. Planungsrechtliche Situation,
Städtebaulicher Vertrag

Im Regionalplan ist der zu überplanende
Bereich als „Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich“ dargestellt. Eine mögliche
Anpassung der künftigen Nutzung „Wohnen“
ist mit der Regionalplanungsbehörde
RVR grundsätzlich abgestimmt worden.

Derzeit liegt das Gelände planungsrechtlich
in einem sogenannten innenliegenden
Außenbereich. Im geltenden Flä-
chennutzungsplan der Stadt Marl ist der
Schulbereich als Wohnbaufläche mit der
Zweckbestimmung Schule und der Bereich
des Jahnstadions als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Sport- und
Spielplatz ausgewiesen.
Der Rat hat am 20.09.2012 die Änderung
Nr. 98 des Flächennutzungsplanes
der Stadt Marl und die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 224 „Jahnstadion,
ehemalige Waldschule“ beschlossen.
Ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes nach §
13a BauGB kommt nicht in Betracht.
Von den Verfahrensschritten der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden, der Umweltprüfung
und der Erstellung eines Umweltberichtes
einschließlich der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelungen kann nicht abgesehen
werden. Zur Änderung des
Flächennutzungsplanes ist ein komplettes
Verfahren durchzuführen.
Der Erwerber der angrenzenden Fläche
des Jahnstadions wird verpflichtet, mit
der Stadt Marl einen städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
(Planungsvereinbarung) zu schließen
und die erforderlichen Bauleitplanverfahren
mit Ausnahme der hoheitlichen
Maßnahmen in Abstimmung mit der
Stadt Marl auf eigene Kosten durchzuführen.

Der Erwerber der Waldschule wird durch
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
entsprechend zur Beteiligung an den
Planungskosten verpflichtet.
Falls die angrenzenden Flächen des
Jahnstadions nicht veräußert werden
können und somit kein städtebaulicher
Vertrag zur Durchführung der notwendigen
Bauleitplanverfahren für die Gesamtfläche
(Jahnstadion und Waldschule)
zustande kommt, muss für die Fläche
der Waldschule ein eigenständiges Bauleitplanverfahren
geführt werden. Entweder
wird der Erwerber der Waldschule
durch Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages verpflichtet, ein separates eigenes
Bauleitplanverfahren für die Flä-
chen der Walschule durchzuführen oder
die Stadt Marl wird das Bauleitplanverfahren
durchführen und der Erwerber zur
Kostenübernahme verpflichtet.
Grundsätzlich besteht auf die Aufstellung
eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs.
3 Satz 2 BauGB kein Rechtsanspruch.
Ein solcher Anspruch wird auch nicht
durch den Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages oder eines Grundstückskaufvertrages
begründet. Insofern entstehen
keine Ansprüche des Erwerbers
gegen die Stadt Marl auf eine bestimmte
Ausübung des Ermessens seitens der
Stadt Marl und / oder auf die Festlegung
von Inhalten der Bauleitplanung. Eine
Haftung der Stadt Marl für Aufwendungen
des Erwerbers, welche dieser im
Hinblick auf einen Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes tätigt, ist ausgeschlossen.
Dem Erwerber stehen keine
Ansprüche auf Ersatz seiner Aufwendungen
zu, auch nicht, wenn das geplante
Ziel der Bauleitplanung nicht oder nur
in veränderter Form erreicht werden sollte.

3. Erschließung
Bei der Umnutzung der Waldschule ist
eine private Erschließung zur Hülsstraße
möglich. Die Stadt wird dem Erwerber ein
entsprechendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
einräumen.

Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass
keine weiteren öffentlichen Erschlie-
ßungsanlagen zur Realisierung eines
möglichen Bauvorhabens erforderlich
sind.
Sollten dennoch aufgrund des aufzustellenden
Bebauungsplanes öffentliche Erschließungsanlagen
oder Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen erforderlich werden,
verpflichtet sich der Erwerber, mit der
Stadt Marl einen Erschließungsvertrag
gemäß § 124 Baugesetzbuch zu schlie-
ßen. Der Erwerber verpflichtet sich, die
Erschließung einschließlich notwendiger
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß
den Festsetzungen des aufzustellenden
Bebauungsplanes 224 vorzunehmen.

Der Erwerber verpflichtet sich, mögliche
öffentliche Verkehrs- und Grünflächen
nach Fertigstellung und Abnahme kostenund
lastenfrei an die Stadt Marl zu übertragen.

Zur Sicherung der vertraglichen Verpflichtungen
wird der Erwerber der Stadt eine
unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft
(Vertragserfüllungsbürgschaft) eines
der Deutschen Bankaufsicht unterstehenden
Kreditinstitutes unter Verzicht
auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung,
der Vorausklage und der Hinterlegung
in angemessener Höhe übergeben.
Die Stadt Marl ist berechtigt, im Falle
der Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers
offenstehende Forderungen gegen den
Vorhabenträger aus der Bürgschaft zu
befriedigen.
4. Wald
Mit dem damaligen Forstamt Recklinghausen
sowie mit dem heutigen Landesbetrieb
Wald und Holz NRW sind Gesprä-
che zur Einordnung der zu überplanenden
Flächen des Jahnstadions und der Waldschule
aus forstlicher Sicht geführt worden.
Dabei wurden die bereits als Waldflächen
im Sinne des Forstgesetzes definierten
Bereiche erörtert. Bei einer möglichen
baulichen Nutzung wurde auf die
einzuhaltenden Abstandsflächen hingewiesen.

Der Abstandserlass bezüglich Waldflä-
chen hat sich in den letzten Jahren geändert.
Es sind heute grundsätzliche Sicherheitsabstände
zu formulieren, die sich aus
dem Bestand der Gehölzarten des Waldes
mit der zu erwartenden Höhenentwicklung
der Bäume ergeben. Sollten diese
unterschritten werden, hat der Waldeigentümer
im Schadensfall mögliche Haftungsansprüche
zu übernehmen.
Für die mit Zustimmung des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW in Anspruch
zu nehmenden Waldflächen entlang der
Otto-Hue-Straße ist eine Mindestersatzaufforstung
von 1:2 erforderlich. Der Umfang
möglicher Ersatzaufforstungen bzw.
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung
kann erst nach Vorliegen
von Planentwürfen eingeordnet werden.
Dazu sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
entsprechende Fachgutachten
einzuholen.
5. Grundstücksveräußerung
Bei dem zu veräußernden Grundstück
handelt es sich um eine Teilfläche aus
dem Flurstück Gemarkung Marl, Flur 126,
Nr. 467 in Größe von ca. 4.000 m².
Das Mindestangebot richtet sich entsprechend
der künftigen Nutzung nach dem
aktuellen Bodenrichtwert abzüglich aller
Entwicklungskosten. Dazu zählen die Planungs-,
Erschließungs- und Freilegungskosten
und der Erschließungsflächenanteil.
Es wird davon ausgegangen, dass
das Gebäude der ehemaligen Waldschule
nicht erhalten werden kann und abgerissen
werden muss. Daraus ergibt sich ein
festgesetzte Mindestangebot in Höhe von
62 €/m² x 4.000 m² = 248.000 €.
Die Entscheidung über die Grundstücksvergabe
trifft der Rat der Stadt Marl.
Der Grundstückskaufvertrag ist innerhalb
von 6 Wochen nach Ratsbeschluss zu
schließen. Der Kaufpreis wird 4 Wochen
nach Vertragsunterzeichnung fällig.
Sollte der mit dem vorgegebenen Ziel einer
Wohnbebauung aufzustellende Bebauungsplan
aus Gründen, die weder der
Erwerber noch die Stadt Marl zu vertreten
haben keine Rechtskraft erlangen, erhält
der Erwerber das Recht, vom Grundstückskauf
zurückzutreten. Der gezahlte
Kaufpreis wird unverzinst erstattet. Der
Erwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung
der ihm bis dahin entstandenen Kosten.

Alte Waldschule in Marl Hüls

 

Hülser Waldpark

 

Der Werbeprospekt der FAKT AG

Baumschutzsatzung

Satzung
zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung)
vom 17.12.2007
Der Rat der Stadt Marl hat aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
9.10.2007 (GV NRW S. 379 f.) und des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NW S. 568), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NW S. 226) in der zur Zeit gültigen
Fassung, in seiner Sitzung am 13.12.2007 folgende Neufassung der Satzung zum
Schutze des Baumbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung) beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
1. Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) insbesondere zur
a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur
Sicherung der Naherholung,
c) Abwehr schädlicher Einwirkungen, z. B. Luftverunreinigungen, Lärm,
d) Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
e) Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes
geschützt.
2.  Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.

Baumschutzsatzung

Satzung
zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung)
vom 17.12.2007

Unbenannt

Ein artenreicher und altersgemischter Baumbestand prägt das Stadtbild in Marl. Außer zur Gliederung und Gestaltung des Wohnumfeldes tragen Bäume wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas, Verbesserung der Luftqualität und Abwehr von Lärmeinwirkungen bei. Sie sind wichtiger Bestandteil der Lebensräume für Tiere im Stadtgebiet und vernetzen den städtischen Innenraum mit dem Freiraum.

 

Vestischer Höhenrücken

 

Vestischer Höhenrücken
Höchster Gipfel Fritzberg (113 m ü. NN)
Vestischer Höhenrücken (Regionalverband Ruhr)
Vestischer Höhenrücken
Koordinaten 51° 37′ N7° 14′ OKoordinaten: 51° 37′ N7° 14′ O |  | 

Der Vestische Höhenrücken ist ein flachwelliger, maximal 113 m über NN hoher und damit seine umgebenden Flusstäler um rund 60 bis 70 m überragender Höhenzug im nördlichen Ruhrgebiet. Er ist naturräumlich Teil der Haupteinheit Emscherland und erhebt sich zwischen dem Übergang des Dortmund-Ems-Kanals in den Rhein-Herne-Kanal im Osten, der Emscher im Süden, der Boye im Südwesten bis Westen, dem Schölsbach im Nordwesten, der Lippe im Norden und dem Sickingmühlenbach und dessen Quelllauf Silvertbach im Nordosten. Hierbei fließen Emscher, Boye und Lippe in einiger Entfernung.

Der Vestische Höhenrücken liegt größtenteils im Kreis Recklinghausen und bildet das Kernland des ehemaligen Vestes, aus dem der Kreis, mit einigen Grenzänderungen, hervorgegangen ist. Er enthält an seiner Südflanke, im Norden des Ballungsraumes Ruhrgebiet, von Ost nach West, die Kreisstadt Recklinghausen (ohne Südstadt), den Norden der Stadt Herten, die ehemalige Stadt Buer (heute Teil der Stadt Gelsenkirchen, ohne Süden) und den Norden der Stadt Gladbeck. An seiner Nordflanke enthält er neben dem größten Teil der Stadt Marl und dem Norden Buers (mit Hassel und Scholven) auch ländliche Gebiete.

Die höchsten künstlichen Erhebungen der Landschaft stellen heute die Kohlehalden dar, allen voran die Halde Oberscholven mit 201,8 m über NN. Die Letztere wird noch deutlich von den benachbarten, vom Bodenniveau aus 302 m hohen Schornsteinen überragt.

Naturräumliche Gliederung

Der Vestische Lößrücken gliedert sich wie folgt:

  • (zu 543 Emscherland)
    • 543.0 Vestischer Höhenrücken (Recklinghäuser Landrücken)

Der Vestische Höhenrücken teilt sich auf in den bis 113 m über NN hohen Recklinghäuser Lößrücken um Recklinghausen im Osten, den bis 94 m über NN hohen Buerschen Höhenrücken bei und nordwestlich von Gelsenkirchen-Buer im Westen sowie die Marler Flachwellen um Marl im Norden.

Der Recklinghäuser Lößrücken zieht sich in Form eines nach Süden offenen Halbkreises vom Wasserturm auf dem Fritzberg (113 m) im Osten zum Wasserturm HertenScherlebeck 110 m, dicht der westlichen Stadtgrenze, um die Recklinghäuser Innenstadt. Er weist insgesamt einen höheren Lößanteil – Lößlehm, randlich auch Sandlöß – auf als die anderen Teillandschaften auf. Die natürliche Waldgesellschaft stellt der Rotbuchenwald dar, woran kleine Inseln, wie z. B. das Loh im Osten der Kreisstadt erinnern.

In Herten-Westerholt geht der Recklinghäuser Lößrücken nach Westen in den Buerschen Höhenrücken über, der auf der Löchterheide, im Osten der (ehemaligen) Kernstadt Buers, seinen Höhenschwerpunkt mit 94 m bereits im Südosten findet und nach Nordwesten hin sehr allmählich abflacht. Am Südrand sind noch inselartig im kleinen Naturschutzgebiet Im Deipen Gatt Reste des ursprünglichen Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und ErlenEschenAuwaldes erhalten.

Nach Nordwesten wird der Recklinghäuser Lößrücken von den flachwelligen, nur 35 m unter dem Meeresspiegel hohen Marler Flachwellen im Norden des Vestischen Höhenrückens um Marl zur Lippe hin abgedacht. Hier treten nur am Südrand vereinzelt noch Sandlöß-Inseln auf. Die Flächen der Geländewellen werden landwirtschaftlich genutzt, die etwa 10 Meter tiefer liegenden Bachtäler neigen zur Versumpfung und dienen als Weideland.

Kammlinie

Der naturräumlichen Gliederung analog teilt sich die Kammlinie, die gleichzeitig die Wasserscheide zwischen Emscher und Lippe darstellt, in einen östlichen Teil, der sich um die Recklinghäuser Innenstadt zieht, und einen westlichen Teil, der von Gelsenkirchen-Buer aus nach Nordwesten ausläuft..

Recklinghäuser Lößrücken

Im Osten beginnt die Kammlinie des Höhenrückens bei DattelnMeckinghoven. Unmittelbar östlich passiert das Verbindungsstück zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und dem Dortmund-Ems-Kanal auf 56,6 m, auf das von Südosten der Stichkanal vom Hafen Dortmund in etwa 70 m Höhe stößt, welches auszugleichen Aufgabe der Schleuse Henrichenburg ist. Südlich Horneburgs erreichen die Randhöhen des Rückens (Lohkamp)hier 78,8 m. Die Kammlinie verläuft, bei zunächst je nur leichtem Anstieg, in Richtung Südwesten und folgt in etwa der Straße Hochfeld zwischen Horneburg und Suderwich.

Blick vom östlicheren Höhenrücken (Bergstr. in Recklinghausen, unweit des Wäldchens Loh, höchste Stelle auf 105.8 m) nach Südosten; im Zentrum Kraftwerk Gustav Knepper(9,2 km entfernt); links im Vordergrund Randgebiete Suderwichs.

Erst auf Recklinghäuser Stadtgebiet, kurz vor Erreichen der Verbindungslinie zwischen Essel im Norden und Suderwich im Süden, wendet sich der Kamm nach Westnordwest bei kurzzeitig stärkerem Anstieg. In Querrichtung, zwischen den beiden genannten Recklinghäuser Ortsteilen, nimmt der Kamm eine Rippenform an und erhebt sich insbesondere vergleichsweise steil zu beiden Ortsteilen. So steigt das Gelände z.B. von Essel bis zum Anfang des Lohwegs auf 500 Metern waagerechter Strecke von 80 auf 100 m (4 % Steigung). Hier verläuft also auch die Nordflanke vergleichsweise steil, was weiter westlich der zur Emscher weisenden Südflanke vorbehalten bleibt.

Auf den in etwa dem Lohweg folgenden 2 Kilometern zum Fritzberg steigt der Kamm nach Westnordwesten nur noch auf 113 m an, was etwa 0,7 % entspricht.

Erstaunlich für die hiesige Höhenlage ist die Fernsicht nach Südosten und Süden über das Ardeygebirge hinweg bis zur knapp 50 km entfernten, bis 546 m hohen Iserlohner Höhe(siehe nebenstehendes Bild, unmittelbar hinter dem Kraftwerk Knepper) und darüber hinaus; bei optimaler Sicht können auch um 90 km entfernte Einzelberge des Rothaargebirges ausgemacht werden.

Steiler Südabfall am Fritzberg; im Hintergrund Kraftwerk Herne und Höhenzüge des Sauerlandes.

Am höchsten Punkt des Rückens steht der alte Wasserturm Recklinghausen, 150 m südwestlich davon der 90 m hohe Fernmeldeturm auf fast gleicher Höhe. Der Höhenweg fällt südlich des Fernmeldeturmes auf nur 250 Metern um 20 m von 105 m auf 85 m (8 % Gefälle) zum Wohngebiet Quellberg, wo das Gelände nach Südwesten bis zum Hellbach an der Eisenbahntrasse noch weiter zunächst steiler, dann sanft bis auf 60 m absinkt (durchschnittlich 25 m auf 1,2 km, also rund 2 %). Vom Funkturm zur Innenstadt hin nach Westen fällt das Gelände auf gut 1,5 km auf etwa 70 m (durchschnittlich 2,7 %).

Die Kammlinie umkreist nunmehr die Innenstadt nördlich, wobei das Gelände immer über 93 m bleibt (Sportplatz Lange Wanne: 93,6 m). Am Nordrand des Nordfriedhofeswerden wieder 100 m erreicht, nordwestlich des Stadtgartens, unweit der Sternwarte dann 108 m, an der Kreuzung der Dorstener Straße mit Zeppelinstraße und Westring bzw. beim Einmünden in die B225 sind es 110,2 m.[2] Weiter südwestlich erreicht das Gelände unmittelbar nordwestlich der Wassertürmen (HertenScherlebeck, unmittelbar westlich der Stadtgrenze) 109,9 m.[3] Weiter nach Südwesten bleibt der Kamm bis zum Paschenberg (100,9 m) über 98 m, bis das Gelände in jene Richtung schließlich innerhalb von 750 Metern von 90 m auf 60 m (4 % Gefälle) und schließlich westlich des Schlossesauf unter 50 m abfällt.

Der Kamm indes läuft demgegenüber in westsüdwestliche Richtung bis zum Ortsteil Westerholt aus, wo er nur noch etwa 70 m erreicht. Hier ist die westliche Nahtstelle zum Buerschen Höhenrücken.[4][5]

Blick vom Fritzberg auf Recklinghausen (Innenstadt in etwa 2 km Entfernung im Vordergrund) und die Halden des nördlichen Ruhrgebiets, allen voran die Halde Oberscholven (201,8 m, halbrechts; 14,7 km entfernt). Gut lassen sich Verlauf und Höhenstruktur des Lößrückens erkennen:
Gegenüber der am Rathaus (halblinks, rechts der neoromanischen, um etwa 10 m erhöhten Pauluskirche) unter 70 m sinkenden Recklinghäuser Innenstadt wirkt der Förderturm der Zeche Schlägel und Eisen in Herten-Langenbochum (unmittelbar links der Halde Oberscholven, 7,6 km entfernt) erhöht (etwa 88,5 m über NHN). Der Rücken steigt nach rechts bzw. Nordosten bis zu den beiden Wassertürmen in Herten-Scherlebeck (rechts, 4,7 km entfernt) auf 109,9 m und nach kurzem Sinken wieder auf 110,2 m (Knappschaftskrankenhaus ganz rechts in 3,4 km Entfernung); weiter bogenförmig unter leichtem Sinken zur Langen Wanne, um nach Wiederanstieg schließlich am Fritzberg seine maximale Höhe von 113,6 m zu erreichen.

Buerscher Höhenrücken

Von Westerholt aus steigt der Rücken nach Südsüdwesten wieder an, um auf der Löchterheide im Osten (Gelsenkirchen-)Buers sowie an der Kreuzung Crangerstraße/Vom-Stein-Straße 94 m zu erreichen. Im Süden Buers fällt dabei der Hang nach Süden innerhalb von nur 250 Metern von 80 auf 60 m über NN (8 % Gefälle). 5 km südsüdwestlich der erwähnten Kreuzung liegt der Wasserspiegel des niedrigeren Beckens am Hafen Gelsenkirchen auf nur 29 m über NN und damit 65 m tiefer als der Rücken.

Der fortan durchgehend nach Westnordwesten verlaufende Kamm fällt nach zunächst wieder, erreicht aber im Westen der Bülser Straße im Nordosten Gladbecks wieder auf 82,6 m. Weiter in jene Richtung werden 70 m kurzzeitig unterschritten, an der Nordwestgrenze des Ortsteiles Zweckel zu BottropKirchhellen bleibt der Kamm schließlich nur knapp über 60 m. Unmittelbar östlich des Kernortes Kirchhellens werden noch einmal 75,2 m erreicht, bis die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Trasse der A 31 auf nur etwa 55 m den Naturraum nach Westen begrenzt.

Fließgewässer

Der Vestische Höhenrücken wird, im Uhrzeigersinn, beginnend im Südosten, von den folgenden Flüssen und Bächen entwässert:[6]

Der Rapphoffsmühlenbach bildet die Trennlinie zwischen Buerschem Höhenrücken und Marler Flachwellen im Nordwesten; ihm südöstlich gegenüber entspringt der Holzbach im südöstlichen Sattelgebiet zwischen Recklinglauser und Buerschem Rücken.