Stadtbäume

 

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.

Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden. Ebenso geschützt sind Bäume mit Greifvogelhorsten und Fledermaushöhlen. Dauerhafte Quartiere stehen dauerhaft unter Schutz. Nur ausnahmsweise können derart geschützte Bäume gefällt werden. Dazu bedarf es einer artenschutzrechtlichen „Ausnahme­genehmigung“ oder einer „Befreiung“, die oft unter Auflagen erteilt wird.Der gesetzliche Schutz greift nur, wenn bekannt ist, ob sich geschützte Brut- und Ruhequartiere in dem Baum befinden, der gefällt werden soll. Die Baumschutzgruppe des empfiehlt: Wer Nester oder Baumhöhlen kennt, die von Fäll- oder Baumpflegearbeiten bedroht sind, kann dafür sorgen, dass dieses Wissen in die richtigen Köpfe gelangt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Fällarbeiten oder an die Behörde!

Die Verkehrssicherungspflicht – Fällen der Sicherheit wegen

Durch umstürzende Bäume, durch abbrechende Äste kommen Menschen zu Schaden. So etwas passiert selten, doch es passiert. Hierfür haftet der Grundeigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Er hat zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, um Gefahren zu beseitigen und Unfälle zu vermeiden. Deswegen werden Baumkontrollen durchgeführt, tote Äste aus den Baumkronen beseitigt und geschädigte Bäume gefällt. Je nachdem wo der Baum steht, gelten verschiedene Maßstäbe. Straßen müssen bei Wind und Wetter passierbar sein, Waldwege nicht. Bäume am Wegesrand müssen anderen Anforderungen genügen als Bäume abseits der Wege.

Bebauungspläne

Das Recht zu Bauen besitzt in Deutschland Vorrang gegenüber dem Baumschutzrecht. Wo gebaut werden darf, regeln die Bebauungspläne. Ist das Grundstück als Bauland ausgewiesen? Wo genau verläuft die Baugrenze? Welcher Teil des Grundstücks darf überbaut werden? In den Bebauungsplänen entscheidet sich, Flurstück für Flurstück, wieviel Raum der Natur bleibt. In vielen neueren Plänen finden sich auch Festsetzungen zum Baumschutz. Bebauungspläne können bestimmen, dass einzelne Bäume erhalten bleiben. Sie können anordnen, dass Bäume, Hecken und Sträucher gepflanzt werden, dass Fassaden und Dächer begrünt werden. Die Baumschutzgruppe  empfiehlt: Nehmen Sie bei der öffentlichen Anhörung zu neuen Bebauungsplänen rechtzeitig Einfluss zum Wohle der  Stadt! Es gibt keinen effektiveren rechtlichen Weg zum Baumschutz!

 

Der Wert unserer Stadt- und Straßenbäume ist unschätzbar. Neben zahlreichen wichtigen Faktoren regulieren sie z. B. das Mikroklima, spenden Schatten, filtern Emissionen aus Luft und Boden, werten das Stadtbild auf und sind Lebensraum stadttypischer Vogel- und Insektenarten. Gleichwohl sind Stadt- und insbesondere Straßenbäume z.T. extremen Bedingungen, wie Bodenverdichtung & -versiegelung, Stadtklima (Überwärmung, Trockenheit), Luft- und Bodenschadstoffen, Streusalz, Kunstlicht u.v.m. ausgesetzt, weshalb sie kaum die Hälfte ihres potenziellen Lebensalters erreichen.

Durch die Auswirkungen des Klimawandels verschlechtern sich die Standortbedingungen unseres Stadtgrüns zusätzlich. Einige bewährte Arten zeigen heute bereits deutliche Probleme aufgrund der veränderten Verhältnisse. Ebenfalls problematisch ist die zu erwartende zunehmende Einwanderung neuer Schadorganismen, die sich aus der Verschiebung der Klimazonen ergibt.